Steuertipp 157: Vorsicht bei Verschmelzung und Verlustvortrag!

Das kann richtig teuer werden. Bei einer Verschmelzung werden zwei oder mehrere selbständige Unternehmen zu einem Unternehmen zusammengefasst. Beispiel: ein Gesellschafter hat alle Anteile an der A-GmbH und alle Anteile an der B-GmbH. Er will seine Unternehmensstruktur konzentrieren und verschlanken. Die A-GmbH soll mit der B-GmbH verschmolzen werden durch Aufnahme bei der B-GmbH.

Die A-GmbH hat steuerliche Verluste aus früheren Jahren angesammelt, die mit Gewinnen in künftigen Jahren verrechnet werden können. Das spart Steuern. Bei der Verschmelzung würden die Verluste aber verloren gehen.

Ein einfache Lösung wäre z.B. die Verschmelzung in anderer Richtung zu machen. Also die A-GmbH nimmt die B-GmbH auf.