Kosten für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt können Sie über 10 Jahre verteilt von den Mieteinnahmen abziehen. Dies ergibt sich aus einem aktuell veröffentlichtem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen IX R 14/15.
Steuertipp 59 für Selbständige und Unternehmer: Erneuerung Einbauküche in Mietwohnung
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