Steuertipp 62 für Selbständige und Unternehmen: Steuern sparen mit nicht entnommenen Gewinnen

Unternehmensgewinne werden bei der Einkommensteuer mit bis 45 % besteuert. Für nicht entnommene Gewinne kann der Steuersatz auf 28,25 % verringert werden. Dafür muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Bei der späteren Entnahme der Gewinne werden noch einmal 25 % fällig. Der Antrag lohnt sich deshalb bei Unternehmern, die hohe Gewinne haben und nur wenig Geld aus dem Unternehmen entnehmen bzw. das Geld erst nach mehreren Jahren entnehmen.