Steuertipp 68: Grundsteuererlass

In den letzten Jahren ist die Grundsteuer stark gestiegen. Wenn Sie trotz Bemühungen Ihre Immobilien nicht vermieten konnten, dann sollten Sie einen Antrag auf (teilweisen) Erlass der Grundsteuer stellen. Der Antrag für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde eingehen.