Abschreibung
Kaufpreise für größere Anschaffungen müssen auf die voraussichtlichen Jahre der Nutzung verteilt werden.
Bei Büromöbeln nimmt das Finanzamt z.B. eine sehr lange Nutzungsdauer von 13 Jahren an.
Sofortabschreibung möglich
Geringwertige Gegenstände bis 150 EUR können Sie dagegen sofort gewinn-mindernd verbuchen.
Ab 150 EUR gibt es zwei Alternativen, wenn die Gegenstände selbständig nutzbar sind.
- Entweder eine Sofortabschreibung in voller Höhe bei einem Kaufpreis bis 410 EUR oder
- eine Sammelabschreibung über 5 Jahre für alle Gegenstände zwischen 150 und 1.000 EUR.