Wollten Sie eine Immobilie kaufen und vermieten? Haben Sie einem Grundstücksmakler Geld für den Kauf gegeben und hat der Makler Sie dann um Ihr Geld betrogen? Dann habe ich einen Tipp für Sie.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil Verständnis für Ihr Pech gezeigt (IX R 24/16) und gegen das Finanzamt und das Finanzgericht entschieden. Sie können wenigstens Ihren Geldverlust als Kosten aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Übergabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung der Immobilie entschlossen waren. Im Urteilsfall war diese Voraussetzung erfüllt, weil die Immobilie mit anderem Geld gekauft und vermietet wurde.