Als Unternehmer haben Sie täglich mit der Bürokratie in Deutschland zu kämpfen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen. Langsam erkennen das auch die Politiker. Einige Erleichterungen wurden jetzt per Gesetz geschaffen. Ein Teil gilt bereits rückwirkend ab dem 1.1.2017. Die 3 wichtigsten Steuervorteile des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetztes sind für Sie:
- Grundsätzlich brauchen Sie erhaltene Lieferscheine nur bis zum Erhalt der Rechnung aufbewahren. Abgesandte Lieferscheine bis zum Versand der Rechnung.
- Bei der Umsatzsteuer steigt der Wert für Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR auf 250 EUR. Erst bei einem höheren Betrag ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit vielen Detailangaben notwendig.
- Besondere Aufzeichnungen für geringwertige Wirtschaftsgüter müssen Sie erst bei einem Wert von mehr als 250 EUR erstellen (bisher 150 EUR). Außerdem können Sie bis zu einem Wert von 800 EUR Ihren Unternehmensgewinn per Sofortabschreibung mindern (bisher 410 EUR).