Für Fahrlehrer habe ich eine aktuelle und interessante Nachricht. Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrunterricht der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw) und C1. Der BFH hat das Thema dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Dort werden die Richter entscheiden, ob Fahrschulen in diesen Fällen steuerfreie Leistungen erbringen.
Steuertipp 82: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen ist zweifelhaft
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