Wenn Sie Geschäftsfreunden oder deren Arbeitnehmer etwas schenken, dann müssten diese das Geschenk versteuern. Das wäre natürlich unangenehm für Sie. Hier gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Schenker die Steuer übernehmen. Es wurde eine Pauschalsteuer von 30 % festgelegt. Dazu kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Geschenke (Sachgeschenke) an Kunden und Geschäftsfreunde können Sie nur bis 35 EUR pro Person und Jahr als Betriebsausgabe von Ihren Betriebseinnahmen abziehen. Das ist sehr wenig. Schenken Sie einer Person etwas mit einem Wert von mehr als 35 EUR, dann fällt der gesamt Betrag steuerlich unter den Tisch.
Eine Gerichtsentscheidung sorgte für Unsicherheit. Das Gericht hatte entschieden, dass die Übernahme der pauschalen Steuer auch als Geschenk zu behandeln ist. Damit wäre der Betriebsausgabenabzug auch gestrichen, wenn die 35 EUR-Grenze erst mit dem Pauschalsteuerbetrag überschritten wird. Die Höchstgrenze für ein Geschenk wäre noch weiter gesunken.
Die Finanzverwaltung hat erfreulicherweise veröffentlicht, dass sie weiter die Vereinfachungsregelung anwendet. Für die 35 EUR-Grenze wird nur der Wert des Geschenkes berücksichtigt.