Steuertipp 91 für Unternehmer: Zinsen Steuernachzahlung

Seit Jahren liegen die Zinsen auf Rekordniedrigniveau. Für Ihr Guthaben bei Banken bekommen sind oft überhaupt keine Zinsen mehr. Beim Finanzamt hat sich das noch nicht herumgesprochen oder es wird bewußt igoniriert. Steuernachzahlungen (aber auch die selteneren Erstattungen) werden weiterhin mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Das sind 6 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für das Steuerjahr 2015 also am 1. April 2017.Hohe Nachzahlungszinsen müssen Sie nicht akzeptieren. Ein Mustergerichtsverfahren gegen die hohen Zinsen wird vom Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 25/17 geführt. Der Vorteil des Musterverfahrens ist, dass Sie nicht selbst klagen müssen. Legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid mit hohen Nachzahlungszinsen Einspruch ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens.