Haben Sie schon von der Sonderabschreibung gehört?
Das ist die normale Abschreibung
Die Kosten für Gegenstände wie z.B. Auto, Möbel oder Maschinen können in der Regel nicht in voller Höhe im Jahr des Kaufs steuerlich berücksichtigt werden. Diese Gegenstände kosten oft mehr als 1.000 EUR und werden länger als 1 Jahr geschäftlich benutzt. In diesen Fällen wird der Kaufpreis abgeschrieben. Das bedeutet, dass die Kosten auf die voraussichtlichen Jahre der Nutzung verteilt werden. Bei einem Computer mit einem Kaufpreis von 1.500 EUR und einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren werden 500,00 EUR pro Jahr abgeschrieben.
Die Sonderabschreibung bringt Ihnen 20 Prozent extra
Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es die Möglichkeit einer Sonderabschreibung. In den ersten 5 Jahren nach dem Kauf können zusätzlich 20% des Kaufpreises abgeschrieben werden. Die Gegenstände müssen abnutzbar und beweglich sein. Außerdem muss der Gegenstand bis zum Ende des auf den Kauf folgenden Jahres fast ausschließlich geschäftlich genutzt werden.