Aktuelles Gerichtsurteil
Mit Urteil vom 13. November 2017 (Az. 5 K 1391/15) hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wieder einmal mit der Privatnutzung eines Geschäftswagens beschäftigt. Das Urteil beinhaltet einige interessante Punkte, die Sie beachten sollten.
Das Auto: Maserati
Ein Maserati mit einem Listenpreis von 116.000 EUR wurde von einer GmbH geleast. Das Finanzamt beanstandete nicht das Auto. Es ging lediglich um die Berechnung des Vorteils für die private Nutzung.
Die Berechnung der Privatnutzung des Autos
Der Vorteil für die Privatnutzung des Geschäftswagens wurde nach der 1 %-Methode ermittelt (1 % des Bruttolistenpreises für jeden Kalendermonat). Die andere Methode (Fahrtenbuchmethode) war nicht möglich. Ein Fahrtenbuch wurde zwar geführt, aber nicht ordnungsgemäß.
Fehler bei der Führung des Fahrtenbuchs
Die Aufzeichnungen konnten nicht zeitnah erstellt worden sein. Dies ist aber erforderlich. Das verwendete Formularbuch war erst später in Geschäften zu kaufen. Die Aufzeichnungen müssen nachträglich erstellt worden sein. Außerdem fehlten oft konkrete Angaben zum Ziel und Zweck der Reise. Einige Fahrten konnten nicht stattgefunden haben, weil der Maserati zu dieser in der Werkstatt oder bereits verkauft war.