Steuertipp 98 für Selbständige und Unternehmen: Steuerliche Änderungen 2018

Allgemeine steuerliche Änderungen
In 2018 können Sie zusammen mit anderen Steuerzahlern Milliarden Euro Steuern sparen. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro im Jahr. Auch der Kinderfreibetrag, der Unterhaltshöchstbetrag und die Grundzulage für „Riester“-Altersvorsorgeverträge sind höher. Die Anstieg des Steuerprozentsatzes mit höherem Einkommen ist geringer.
Kontrolle der Ladenkasse
Ab 2018 kann das Finanzamt unangekündigt eine Kassen-Nachschau durchführen. Gibt es Hinweise auf eine fehlerhafte Kassenführung, dann kann umgehend zu einer umfangreicheren Steuerprüfung übergegangen werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gilt ab 2018 fast ein doppelt so hoher Höchstwert wie bisher. Von 410 Euro auf 800 Euro wird die Grenze angehoben. GWG müssen nicht über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Sie können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.