Steuertipp117 für Unternehmen: Gesundheitsseminar

Seminare für Mitarbeiter

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Arbeitnehmer zu einem Seminar schicken und mit den Kosten Steuern sparen. Meistens gibt es Seminare zur fachlichen Fortbildung. Sie können aber die Arbeitnehmer auch zu Seminaren über das Thema Gesundheit schicken.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Mitarbeiterseminaren

Das Seminarthema sollte immer berufsspezifisch sein. Bei Fachseminaren ist das in der Regel kein Problem. Bei Gesundheitsseminaren gibt es die Möglichkeit der Steuerbefreiung für die Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes. Bis 500 EUR können Sie jedes Jahr pro Arbeitnehmer für die Gesundheitsförderung ausgeben. Bei der Auswahl eines Seminars müssen sie aufpassen. Schnell wenden Sie den Arbeitnehmern steuerpflichtigen Arbeitslohn zu.

Gerichtsurteil zu einer „Sensibilisierungswoche“

Die Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche ist nach einem aktuellen Gerichtsurteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden. Die Sensibilisierungswoche enthielt Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit.

Darauf kommt es an

Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge sollten einen Bezug zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen haben. Sonst wird nach objektiver Würdigung aller Umstände unterschieden, ob der berufliche oder der private Charakter überwiegt.