Tipp 142 für Selbständige/Unternehmen: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

Es gibt Neuigkeiten zur der Corona-Soforthilfe. Je nach der Größe des Unternehmen betrug die Hilfe 9.000 EUR, 15.000 EUR oder 25.000 EUR.

Viele Selbständige haben bereits alles oder einen Teil zurückgezahlt. Die Frist für die Rückzahlung wurde in Nordrhein-Westfalen bis zum 30.06.2023 verlängert.

Ich würde zunächst keine Rückzahlung leisten. Einige Selbständige haben innerhalb eines Monats gegen den Schlussbescheid geklagt. Vor wenigen Tagen hat ein Gericht den Klägern Recht gegeben.

Zur Zeit ist noch nicht klar:

  1. Werden weitere Gerichte Klägern Recht geben?
  2. Werden die Verfahren nochmal von einem höheren Gericht geprüft und bestätigt?
  3. Was passiert mit den Selbständigen, die nicht innerhalb eines Monats geklagt haben oder bereits Rückzahlungen geleistet haben?